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Endlagersuche: Bund und Länder schaffen den Durchbruch

In die Endlagerdebatte ist infolge des in Deutschland gesetzlich geregelten Atomausstiegs neue Bewegung gekommen. Parteiübergreifend besteht seitdem der Konsens, dass die ergebnisoffene Suche nach einem Endlager für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle auf eine neue Grundlage gestellt werden soll.

Nach über 30 Jahren ausschließlicher Konzentration auf den Salzstock Gorleben haben sich Bund und Länder am 09. April 2013 auf eine neue, bundesweite Suche nach einem Atommüllendlager geeinigt. Das dafür notwendige Standortauswahlgesetz soll am 05. Juli 2013 vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden.

Auf Initiative Niedersachsens hin soll das Gesetz u. a. regeln, dass zunächst zwei Jahre lang eine Bund-Länder-Kommission Kriterien für die Endlager entwickelt. Hierdurch können erstmals schwierigste Fragen in einem pluralistischen Gremium öffentlich erörtert werden, um einen Konsens zu erzielen.

Erst dann werden vom Bundestag mehrere Standorte zur oberirdischen Erkundung festgelegt, anschließend mindestens zwei weitere zur unterirdischen Erkundung. Um keine weiteren Fakten zu schaffen, werden die Erkundungsarbeiten in Gorleben eingestellt, der Standort bleibt aber weiterhin im ergebnisoffenen Auswahlverfahren. Spätestens im Jahre 2031 soll der Standort eines deutschen Endlagers für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle entschieden sein.

Zwischen Bund und den Ländern wurde auch vereinbart, dass keine weiteren Castoren mahr nach Gorleben zur Zwischenlagerung verbracht werden sollen.

Für die Einrichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle ist nach § 9a Absatz 3 Atomgesetz der Bund zuständig. Für die Erkundungsarbeiten ist nach der vorgesehenen Neuregelung weiterhin das Landesbergamt als Genehmigungsbehörde zuständig.





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