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Landessammelstelle für radioaktive Abfälle

Das Land Niedersachsen ist verpflichtet, für die in seinem Gebiet anfallenden radioaktiven Abfälle aus den Bereichen Medizin, Forschung und Technik eine Landessammelstelle einzurichten. Die Abfälle sind bis zur Ablieferung an eine Einrichtung des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle zwischenzulagern.

Zum 01.07.2002 hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz den Betrieb der Landessammelstelle für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle einem privaten Dritten übertragen mit dem Ziel, bei weiter zurückgehenden Anlieferungen den Betrieb einer Landessammelstelle zu gewährleisten. Das Land Niedersachsen bleibt aber aufgrund der rechtlichen Bestimmungen uneingeschränkt verantwortlich, da der Betrieb der Landessammelstelle in Bundesauftragsverwaltung durchgeführt wird.

Das Umweltministerium hat mit der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) in Essen einen Vertrag zur Annahme, Behandlung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle geschlossen. Zu diesen Aufgaben gehören neben administrativen Aufgaben die

  • Übernahme radioaktiver Abfälle, Durchführung von Eingangskontrollen in der Betriebsstätte Jülich
  • vorübergehende Lagerung der angenommenen Abfälle bis zur Behandlung / Verarbeitung
  • endlagergerechte Konditionierung der radioaktiven Abfälle (Verbrennung von festen bzw. flüssigen, brennbaren Abfällen, Volumenreduzierung durch Verpressung, etc.)
  • Zwischenlagerung der konditionierten radioaktiven Abfälle im Lager Leese der Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH (Landkreis Nienburg/Weser).
  • Folgende zusätzliche Aufgaben übernimmt die GNS auf Wunsch des Ablieferungspflichtigen:
  • Bereitstellung von Verpackungen und Transportbehältern
  • Durchführung von (Sammel-)Transporten zur Betriebsstätte Jülich
  • Dekontamination
  • Sortierung
  • Vorbehandlung
  • Verpackung
  • Analyse von Abfällen/Abfallproben
  • Besichtigung/Beratung vor Ort.

Bei der Ablieferung radioaktiver Abfälle sind die jeweils aktuellen allgemeinen Annahmebedingungen für die Landessammelstelle Niedersachsen einzuhalten.

Konditionierte radioaktive Abfälle können von der Landessammelstelle bei Einhaltung besonderer Annahmebedingungen übernommen werden. Dies bedarf der vorherigen Zustimmung des Nds. Umweltministeriums. Bei der Behandlung und Verpackung radioaktiver Abfälle zur Herstellung endlagerfähiger Abfallgebinde sind Verfahren anzuwenden, deren Anwendung das Bundesamt für Strahlenschutz zugestimmt hat. Die RSK-Empfehlung zu Sicherheitsanforderungen an die längerfristige Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle ist zu beachten. Weitere Anforderungen können im Einzelfall gestellt werden.

Für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ergeben sich im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Einrichtung von Landessammelstellen folgende Zuständigkeiten:

  • Überwachung von Tätigkeiten des beauftragten Dritten (GNS)
  • Erstellung von Benutzungs-, Annahme- und Gebührenregelungen
  • Fachaufsicht über die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle

Vor Inbetriebnahme der Landessammelstelle Niedersachsen wurden von 1981 bis 1998 radioaktive Abfälle an die Landessammelstelle Steyerberg abgeliefert. Der Standort Steyerberg wurde im Jahr 2000 aus Kostengründen aufgelöst. Die ehemals in Steyerberg lagernden 1485 Abfallfässer, die z. T. Alterungserscheinungen zeigten, wurden ausgelagert, inspiziert und in das Lager Leese der Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH transportiert. Dort lagern auch 3400 Abfallgebinde, die sich seit 1998 im Eigentum des Landes Niedersachsen befinden und aufgrund einer Anordnung des Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig konditioniert und in das Lager Leese transportiert wurden. Diese Abfälle sollen in dem Bundesendlager Schacht Konrad eingelagert werden.

Nach derzeitiger Planung ist die Inbetriebnahme des Schachtes Konrad für 2019 vorgesehen. Die in Leese lagernden Abfallgebinde müssen vor der Einlagerung in das Endlager nachqualifiziert und endlagergerecht in "Konrad"-Containern konditioniert werden.

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