Grundwasser bildet sich durch Versickerung des Niederschlags sowie durch Eindringen von See- oder Flusswasser und füllt Hohlräume in Lockersedimenten oder Gesteinen.
Bei einer Entnahme von Grundwasser sind Auswirkungen auf den Wasser- und Naturhaushalt sowie auf Nutzungen Dritter grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Aus diesem Grunde beurteilt die zuständige Wasserbehörde im Rahmen eines Zulassungsverfahrens Art und Umfang der entnahmebedingten Beeinflussungen.
Der Erlass "Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers" vom 25.6.2007 regelt die Vorgehensweise der zuständigen Wasserbehörden bei der Genehmigung von Grundwasserentnahmen.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage werden in diesem Leitfaden schwerpunktmäßig Erdwärmesonden in Verbindung mit Wärmepumpen beschrieben. Erdwärmesonden beruhen heute auf sicherer und einfacher Technik, wenn sie fachgerecht installiert und betrieben werden.
Mit der Einführung der Wasserentnahmegebühr 1992 standen erstmals jährlich umgerechnet rd. 65 Mio. Euro zusätzlich für die Wasserwirtschaft und den Naturschutz zur Verfügung.
Die Beurteilung der Veränderung der Grundwassermenge erfolgt durch Beobachtung der Grundwasseroberfläche, d.h. Messung der Grundwasserstände. Bei vielen Baumaßnahmen müssen die maximalen und minimalen Grundwasserstände richtig berücksichtigt werden, um spätere Schäden zu vermeiden.