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Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen

Beteiligung der Öffentlichkeit beginnt


Presseinfo Nr. 1/2004

HANNOVER. "Die intensive öffentliche Diskussion über die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist ein Schwerpunkt der niedersächsischen Umweltpolitik in den kommenden Monaten", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander heute (Donnerstag) in Hannover.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie, die über 30 bestehende europäische Richtlinien mit Wasserbezug zusammenfasse, werde zum ersten Mal ein ganzheitlicher, anspruchsvoller Ansatz verfolgt, so Sander. "Die Gewässer sollen künftig flussgebietsbezogen bewirtschaftet werden, also von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen, unabhängig von nationalen oder innerstaatlichen Grenzen." Ziel sei möglichst bis zum Jahr 2015 der "gute ökologische Zustand", der nicht nur die biologische und chemische Güte des Oberflächen- und Grundwassers berücksichtige, sondern auch die Struktur und Durchgängigkeit der Gewässer für wandernde Fische.

Die Richtlinie schreibt bis 2005 zunächst eine Bestandsaufnahme nach europaweit einheitlichen Kriterien vor. Ab 2009 sind in den Flussgebieten koordinierte Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne vorgesehen. Deutschland ist an insgesamt 10 Flussgebietseinheiten beteiligt, Niedersachsen an den internationalen Flussgebietseinheiten Rhein, Ems und Elbe sowie der Flussgebietseinheit Weser.

Nachdem jetzt die Auswertung vorhandener Daten abgeschlossen sei - und noch vor Eintritt in eine intensivere Beobachtungsphase - werde das Umweltministerium diese Bestandsaufnahme im Laufe des Februars auf sechs Regionalveranstaltungen vorstellen, erläuterte Sander. Bis zum Sommer würde die Diskussion in 32 Bearbeitungsgebieten detailliert weiter geführt. "Wichtig ist: Wir werden keine Maßnahme veranlassen, bevor sie nicht intensiv erörtert wurde. Alle, die Nutzen vom Wasser haben - also insbesondere Landwirte und Wirtschaft, Gemeinden und Verbände - werden an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne umfassend beteiligt", stellte der Minister klar.

Sander zeigte sich erfreut, dass die Güte der Oberflächengewässer in Niedersachsen auch nach dieser Bestandsaufnahme grundsätzlich zufrieden stellend sei. Kritisch äußerte sich der Minister aber zu den sehr engen europäischen Kriterien bei der Beurteilung der Struktur von Flüssen und Bächen: "Es ist für Deutschland nicht realistisch, als Maßstab ein vom Menschen nahezu unbeeinflusstes Gewässer anzulegen, um dann festzustellen, dass man diesen Anspruch so gut wie nirgendwo erfüllen kann." Niedersachsen sei ein dicht besiedeltes und auf fast jedem Quadratkilometer genutztes Land. "Da kann es nicht angehen, dass wir an unsere Gewässerstruktur Maßstäbe anlegen, die man vielleicht vor 200 Jahren erreicht hätte." Hier müssten die Ziele dringend den Realitäten angepasst werden. Er unterstütze daher einen Vorstoß Dänemarks, sich mit dieser Problematik auf EU-Ebene baldmöglichst noch einmal zu befassen.

"Niedersachsen wird die Wasserrahmenrichtlinie 1:1 umsetzen", so der Minister. Um den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, werde die Flexibilität der Richtlinie voll ausgeschöpft. Auch werde das Land weiterhin erhebliche Haushaltsmittel zur naturnahen Gewässergestaltung bereitstellen und dabei die Schwerpunkte den Ergebnissen der Bestandsaufnahme anpassen. Allein im laufenden Jahr seien dafür drei Millionen Euro eingeplant.

Beim Grundwasser sei die Bestandsaufnahme bereits gemeinsam mit den Vertretungen der Landwirtschaft erfolgt. Bezogen auf die Menge – also beim Verhältnis von Entnahme und Neubildung – sowie bei den punktuellen Belastungen etwa durch Altlasten könne bereits heute weit überwiegend der "gute Zustand" festgestellt werden. "Probleme haben wir in Niedersachsen allerdings nach wie vor mit der Nitratbelastung aus der Landwirtschaft", fasste Sander die Ergebnisse zusammen. Hier seien in den nächsten Jahren bei zwei Dritteln aller Grundwasserkörper zunächst weitere Untersuchungen erforderlich, bevor entschieden werden könne, in welchen Grundwasserkörpern Maßnahmenprogramme erforderlich seien.

Regionalveranstaltungen des Niedersächsischen Umweltministerium zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Februar 2004:

Datum

Ort

Anschrift

Uhrzeit

02.02.04

Celle
(Aller-Gebiet)

Alte Exerzierhalle,
Helmuth-Hörstmann-Weg 1, 29221 Celle

10.00 – 13.00 Uhr

05.02.04

Meppen
(Ems/ Vechte)

Altes Gasthaus Kamp,
Schullendamm 64, 49716 Meppen

11.00 – 14.00 Uhr

10.02.04

Lüneburg
(Elbe)

Saal der Ritterakademie,
Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg

10.00 – 13.00 Uhr

12.02.04

Göttingen
(Leine-Gebiet)

Zentrales Hörsaalgebäude der Universität, Hörsaal Nr. 008,
Platz der Göttinger Sieben Haus Nr. 5,
37073 Göttingen

10.00 – 13.00 Uhr

13.02.04

Oldenburg
(Unterweser)

Universität A 14, Hörsaal 1,
Uhlhornsweg, 26129 Oldenburg

11.00 – 14.00 Uhr

19.02.04

Hameln
(Mittlere und Oberweser)

Weserberglandzentrum,
Sedanstraße, 31785 Hameln

10.00 – 13.00 Uhr

Ein Hintergrundpapier zur Wasserrahmenrichtlinie finden Sie im Internet unter www.mu1.niedersachsen.de > Aktuelles.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.01.2004
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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