Das Geoinformationssystem der Versicherer ZÜRS hilft, das Risiko von Naturgefahren für jeden Standort in Deutschland einzuschätzen. Dort wird auch dokumentiert, wenn sich die Gefährdungsklasse für ein Gebiet durch staatliche Präventionsmaßnahmen ändert, wie das in Hitzacker an der Elbe der Fall war.
Auskünfte zum Elementargefahrenschutz erhalten Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen.
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Für Sie heißt das: so weit wie möglich privat vorsorgen. Denn der Schadensersatz bei Naturkatastrophen ist keine staatliche Leistung.
Eine normale Wohngebäude- und eine Hausratversicherung reichen nicht aus, um sich vor den Folgen der sogenannten Elementargefahren zu schützen. Der Basisschutz umfasst nur die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Leitungswasser (Frost) und in der Hausratversicherung Einbruch-Diebstahl.
Für die Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch, Erdfall, Erdsenkung, Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbruch gibt es die Elementarschadenversicherung. Sie wird als Erweiterung der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung angeboten.
Lediglich gegen Sturmflut kann man sich nicht versichern. Die Daseinsvorsorge übernimmt in diesem Fall die Öffentliche Hand. So hat das Land Niedersachsen allein im Jahr 2010 rund 70 Millionen Euro in den Küsten- und Inselschutz investiert.
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