Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)
Seit 2008 müssen bestimmte Industriebetriebe Informationen über ihre Schadstoffemissionen des vergangenen Jahres in Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers erstmalig in einem Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register - PRTR) veröffentlichen.
Das PRTR löst das bisherige Europäische Schadstoffemissionsregister EPER ab und wird aufgrund eines internationalen Abkommens der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN ECE), das neben Deutschland 40 weitere europäische Staaten unterzeichneten, und der von der EU am 18. Januar 2006 erlassenen und für Europa verbindlichen E-PRTR-Verordnung aufgebaut und betrieben. Die nationale Umsetzung erfolgte durch das Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 - SchadRegProtAG)
Das PRTR bietet den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Maßnahmen und Investitionen zur Minderung des Schadstoffausstoßes bekannt zu machen. Ferner informiert es Bürgerinnen und Bürger online über die Schadstoffemissionen der Industriebetriebe in ihrer Nachbarschaft.
Weitere Informationen zum PRTR erhalten Sie auf der Seite www.home.prtr.de.
Die Berichterstattung durch die Betreiber erfolgt mit der Software zur Betrieblichen UmweltdatenBerichtErstattung: BUBE-Online.
BUBE-Online
Beim Aufbau und Betrieb des PRTR beschreiten die öffentliche Verwaltung und die Industrie in Deutschland gemeinsam neue Wege. Der Bund und die Länder unterstützen die Unternehmen bei den umfangreichen Arbeiten zur Bereitstellung der Emissionsberichte, indem sie ein bundesweit einheitliches Erfassungssystem zur Verfügung stellen. Die Berichterstattung durch die Betreiber erfolgt mit der Software zur Betrieblichen UmweltdatenBerichtErstattung: BUBE-Online. Dieses System erfasst auch die Berichte über Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) und die Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) und macht es möglich, dass ein Betreiber ein Mal erfasste Daten für sämtliche Berichtspflichten nutzen kann. Damit kann das System einen wirkungsvollen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.
Zu der Software gelangen Sie als Betreiber über die Seite www.bube.bund.de.
Wenn Ihnen als Betreiber einer berichtspflichtigen Anlage Ihre Zugangskennung noch nicht übermittelt wurde, wenden Sie sich bitte an Ihre für den Immissionsschutz zuständige Aufsichtsbehörde. Für den Großteil der nach PRTR berichtspflichtigen Anlagen sind das die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, für Anlagen der Tierintensivhaltung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Landkreis.
Informationen zum Umgang mit BUBE-Online stehen für Sie in einer Kurzversion oder einer ausführlichen Version bereit. Informationen über Emissionsspektren und Emissionsfaktoren für die Berechnung von Schadstofffreisetzungen PRTR finden Sie auf der Seite www.prtr.bund.de im Karteireiter WIKI in einer entsprechenden Fachhilfe.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gewerbeaufsichtsamt bzw. an die Immissionsschutzbehörden der Kommunen. Alternativ können Sie sich auch mit der Zentralen Unterstützungsstelle für Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim in Verbindung setzen (E-Mail).
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