Die Kreislaufwirtschaft hat das Ziel, Stoffkreisläufe umweltfreundlich zu schließen. Damit verbunden ist die Verantwortung des Herstellers für seine Produkte; vom Rohstoffeinsatz bis zur Entsorgung.
Altöle sind streng genommen kein Stoffstrom, der der Produktverantwortung im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unterliegt. Dieser Stoffstrom war aber derjenige, mit dem erstmals verbindliche Regelungen über den Umgang mit Produkten in der EU getroffen wurden.
Nicht trockengelegte, von Schadstoffen entfrachtete und demontierte Altfahrzeuge sind gefährliche Abfälle. In der Regel werden sie in mehreren Stufen behandelt und die dabei gewonnenen Stoffe überwiegend verwertet; dies gilt besonders für die gewonnenen Metalle.
Gerätebatterien dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sichergestellt ist, dass der Endverbraucher diese zurückgeben kann. Endverbraucher sind verpflichtet, gebrauchte Batterien nicht in den Hausmüll zu werfen, sondern bei den eingerichteten Erfassungsstellen zurückzugeben.
Im Rahmen der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts beabsichtigt die Bundesregierung die getrennte Wertstofferfassung zu stärken und die „Gelbe Tonne“ als Erfas-sungsgefäß für Verpackungen zu einer „Wertstofftonne“ weiter zu entwickeln.
Die Elektro-Altgeräteentsorgung in Deutschland wird durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) geregelt.
Im Sinne des Leitbildes der Nachhaltigkeit soll bereits vor der Produktion und dem Gebrauch des Produkts eine systematische Integration von Umweltschutzaspekten in die Produktplanung und -entwicklung stattfinden.